Wunsch- und Wahlrecht

Suchen Sie Ihre Rehaklinik selbst aus

Sie beantragen eine ambulante oder stationäre Rehabilitation? Wir legen Wert darauf, dass Sie Ihre Reha von Beginn an mitbestimmen. Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht und entscheiden Sie selbst, in welche Klinik Sie gehen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausübung dieses Rechts, damit Ihre individuellen Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigt werden können.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?

Wunsch- und Wahlrecht bedeutet unter anderem, dass Sie die Klinik für Ihre ambulante oder stationäre Rehabilitation selbst aussuchen können. Der Leistungsträger, der Ihre Reha bezahlt, muss Ihrer Wahl nachkommen, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Beispiel: Sie beantragen aufgrund eines orthopädischen Problems eine Reha und suchen hierfür eine unserer Suchtkliniken aus. Ihr Kostenträger wird nicht zustimmen, weil die Klinik aus medizinischer Sicht nicht für Ihre Diagnose geeignet ist.

Sie müssen sich also nicht an den Vorschlag Ihres Leistungsträgers oder die von ihm zur Verfügung gestellte Klinik-Liste halten. 

Neben der Wahl der Klinik können Sie auch Wünsche zum Zeitraum der Rehabilitation äußern sowie dazu, ob sie stationär, ganztägig ambulant oder ambulant durchgeführt werden soll.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert das Wunsch- und Wahlrecht?

Die gesetzliche Grundlage ist § 8 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten. Dort steht Folgendes:

Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 des Ersten Buches. Den besonderen Bedürfnissen von Müttern und Vätern mit Behinderungen bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen wird Rechnung getragen.

Warum gibt es das Wunsch- und Wahlrecht?

Ihre individuellen Bedürfnisse sind wichtig für den Erfolg Ihrer Reha. Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen und Ihre Wünsche äußern.

Das sollten Sie bei Ihrer Wahl berücksichtigen

Für Ihre Wahl einer Rehaklinik sind in erster Linie medizinische Fragen wichtig, vor allem folgende:

So üben Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht aus

Sie können Ihre bevorzugte Klinik bereits im Antragsformular für Ihre Reha angeben, egal ob Sie einen Online-Antrag stellen oder ein Formular auf Papier einreichen.

Doch auch wenn das Antragsverfahren bereits läuft oder Sie bereits einen Bescheid erhalten haben, kann Ihr Wunsch berücksichtigt werden.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung

Für eine gute Entscheidung brauchen Sie verlässliche Informationen. Wir stellen Ihnen aussagekräftige Informationen über unsere Therapieansätze, medizinische Ausstat­tung und unser Fachpersonal zur Verfügung. Damit schaffen wir die notwendige Transparenz und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfin­dung. Sie sind sich trotzdem noch unsicher, ob eine unserer Kliniken die richtige für Sie ist? Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an, wir sind für Sie da!

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